Schulanmeldung
Ihr Kind geht noch nicht in unsere Schule, wird es aber bald?
Dann haben wir hier einige Informationen für Sie, die Ihnen vielleicht weiterhelfen.
Der allererste Informationselternabend, an dem Sie über die Schulanmeldung informiert und die ersten Informationen über die Schule allgemein erhalten, findet für gewöhnlich im Frühjahr des Vorjahres, in dem Ihr Kind schulpflichtig wird, statt.
Eine Schulanmeldung muss erfolgen, auch wenn Sie von der Flexibilisierungsregelung Gebrauch machen möchten.
Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Hierzu reicht ein kurzes, formloses Schreiben an die Schule.
Es handelt sich um die Kinder, die in dem Zeitraum vom 2. Juli bis zum 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag haben (siehe Informationsblatt zur Flexibilisierung des Einschulungstermins).
Alle Unterlagen werden Ihnen derzeitig auch nochmal ausgedruckt ca. 3 bis 4 Wochen vor dem Elternabend zugesendet!
